AC4598, 703703, AA6121), 1 Silberbarren à 100 Gramm (ohne Nummer) sowie 1 Brillant verwertet und zur Deckung der Übertretungs- und Verbindungsbussen, der unbedingten Geldstrafe und der Verfahrenskosten verwendet werden, c) die beschlagnahmten Geldbeträge von CHF 9‘520.00 und Euro 510.00 zur Deckung der Übertretungs- und Verbindungsbussen, der unbedingten Geldstrafe und der Verfahrenskosten verwendet werden und d), sollte nach Deckung der Übertre- tungs- und Verbindungsbussen, der unbedingten Geldstrafe und der Verfahrens-