SR 741.21]). Rotes Licht bedeutet «Halt». Erscheint im roten Licht ein schwarzer Konturpfeil, gilt das Haltegebot nur für die angezeigte Richtung (Art. 68 Abs. 1bis SSV). Grünes Licht gibt den Verkehr frei, wobei abbiegende Fahrzeuge dem Gegenverkehr und den Fussgängern oder Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten auf der Querstrasse den Vortritt lassen müssen (Art. 68 Abs. 2 SSV). Grüne Pfeile gestatten den Verkehr in der angezeigten Richtung.