11. Relevante Verkehrsvorschriften Die Vorinstanz hat die für die Beurteilung des vorliegenden Falls relevanten Verkehrsvorschriften und die theoretischen Grundlagen dazu vollständig und zutreffend herausgearbeitet. Auf ihre Ausführungen (S. 17 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 163 ff.) ist vorab zu verweisen. Zusammengefasst sind nach Art. 27 Abs. 1 SVG Signale und Markierungen sowie die Weisungen der Polizei zu befolgen. Lichtsignale gehen den allgemeinen Vortrittsregeln, den Vortrittssignalen und Markierungen vor (Art. 68 Abs. 1 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 [SSV; SR 741.21]).