__ auf der rechten Spur der Gegenfahrbahn mit ca. 50 km/h bei Grün über die besagte Kreuzung fuhr. Schliesslich erachtet es die Kammer zusätzlich als erstellt, dass der Berufungsführer in einem Zug durch die Lücke fuhr, die sich auf der aus seiner Sicht ersten Fahrbahn des Gegenverkehrs gebildet hatte. Er hielt nicht mehr an, bevor er die zweite (hinter der Kolonne liegende) Fahrbahn befuhr, obwohl er nicht sehen konnte, ob sich auf dieser Spur weitere Fahrzeuge der Kreuzung näherten. 13 III. Rechtliche Würdigung