6.1). Soweit für die Beurteilung des Sachverhalts von Bedeutung, erachtet es die Kammer gestützt auf die übereinstimmenden Aussagen der Beteiligten als erstellt, dass der Berufungsführer in einem Zug durch die Lücke fuhr, welche sich ihm am Ende der Kolonne bot. Er hielt nicht mehr an, um nach Fahrzeugen Ausschau zu halten, die sich auf der Spur hinter der Kolonne näherten. 9.4 Erstellter Sachverhalt