Er habe seine Fahrt aufgrund der engen Verhältnisse verlangsamt, wie das halt so üblich sei. Es (wohl das Tempo bzw. die Fahrweise) sei der konkreten Situation angepasst gewesen, weil es keine verkehrsfreie Situation gewesen sei (pag. 108 Z. 21-24). E.________ sei nach eigenen Angaben mit 50 km/h gefahren. Er habe durch die stehende Kolonne keine Chance gehabt, diesen zu sehen (pag. 107 Z. 26-28). Zudem sei er ja nicht mitten auf der Fahrbahn gewesen, als E.________ ihn erwischt habe. Er (E.________) sei in den vorderen Teil seines Fahrzeugs (des Berufungsführers) gefahren (pag. 107 Z. 38-40).