Gestützt auf die Beobachtungen, welche er selber (der Berufungsführer) und H.________ am 19. Januar 2018 gemacht hätten, sei sodann erstellt, dass es beim besagten Lichtsignal zeitweise zu Fehlfunktionen komme. Dem Berufungsführer ist insofern beizupflichten, als eine Fehlfunktion der Lichtsignalanlagen theoretisch möglich ist. Angesichts der kurz nach dem Vorfall von der