__ -strasse auf Grün gestanden habe, als er von der L.____-strasse rechts in die D.____-strasse eingebogen sei. Soweit der Berufungsführer mit seiner «Freude» zum Ausdruck bringen wollte, ohne Einschränkungen (bzw. Gegenverkehr) nach links abbiegen zu können, hätte dies aber in erster Linie nicht in Zusammenhang mit dem grünen Licht – dieses stand nämlich während dem gesamten Video IMG 2158 auf Grün – sondern mit dem Ausbleiben des gelben Blinklichts gestanden. Anlass zur «Freude» hätte damit nicht das grüne Licht, sondern das Ausbleiben des gelben Blinklichts bieten sollen.