Indem der Berufungsführer weiter stets bestrebt war, jegliches Verschulden weg von sich und zunehmend hin zu E.________ bzw. auf eine Fehlfunktion der Lichtsignalanlage zu schieben, brachte er sich in eine übertriebene Opferrolle, was seine Aussagen als wenig glaubhaft erscheinen lässt. Die teilweise in den Aussagen des Berufungsführers auszumachenden Übertreibungen (z.B. das Warnlicht blinke wie ein «Disco-Strobolicht» und sei daher nicht zu übersehen) und der apodiktische Ausschluss eines eigenen Fehlverhaltens verstärken diesen Eindruck zusätzlich.