9 AG mehr durchwinken, bevor er nicht sicher ist, dass nichts blinkt» (pag. 107 Z. 3- 5). Mit dieser Aussage bringt der Berufungsführer implizit zum Ausdruck, es sei ihm zu Verhängnis geworden, nicht auf das Lichtsignal geachtet, sondern sich auf das Zeichen eines sich auf der ersten Fahrspur im Stau befindlichen Fahrzeuglenkers verlassen zu haben. Wäre er selber von einer Fehlfunktion des Lichtsignals ausgegangen, wie er nun nachträglich geltend macht, hätte er die Mitarbeitenden der I.____