Hinweise für einen entsprechenden Geschehensablauf finden sich nicht nur in den erwähnten Aussagen der übrigen Augenzeugen und der nachträglich dokumentierten Lichtsignalphasen, sondern auch in den Ausführungen des Berufungsführers selber: So verneinte er anlässlich seiner Befragung in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zwar, dass ihm bei seinem Manöver von einem Fahrzeug in der stehenden Kolonne Platz eingeräumt worden sei, führte aber daraufhin aus, «[e]s passiert häufig, dass man von Lenkern durchge[winkt] wird, die einem den Vortritt lassen wollen. Seit meinem Unfall lässt sich keiner der Mitarbeiter der I.________