Dies erscheint nachvollziehbar und kann auch nach Ansicht der Kammer als erstellt gelten, zumal das besagte Lichtsignal während des gesamten Videos IMG 2158 – scheinbar unabhängig von der Signalisation auf der Gegenfahrbahn – durchwegs ein volles grünes Licht anzeigte. Ob auch während dem gesamten Manöver des Berufungsführers das auf der Rückseite des Lichtsignals des Gegenverkehrs angebrachte gelbe Blinklicht («Konfliktgrün») nicht aktiviert war, wie dies vom Berufungsführer geltend gemacht wird, erscheint fraglich. Wie bereits ausgeführt (dazu Ziff.