Dass E.________ ein Rotlicht auf seiner Fahrspur übersehen haben könnte, erscheint aber nicht nur aufgrund der Aussagen der Personen mit direkter Sicht auf das Lichtsignal unwahrscheinlich: E.________ fuhr rechtsseitig an einer stehenden Kolonne vorbei und musste sich somit bewusst sein, dass im besagten Bereich geschwindigkeitslimitierende Umstände das schnelle Fortkommen verhindern könnten. Er fuhr aber nach eigenen Angaben im Bereich der für den Abschnitt signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Auch dieses hohe Tempo indiziert, dass E.________ im sicheren Glauben war, freie Fahrt zu haben.