an, der Fahrzeuglenker, welcher von Biel herkommend Richtung J._____ (Ortschaft) gewollt habe (E.________), habe seines Erachtens Grün gehabt. Er nehme an, dass sein Fahrstreifen (der linke) Rot gehabt habe, da sie längere Zeit nicht hätten weiterfahren können (pag. 4.1). G.________ führte diesbezüglich gegenüber der Polizei aus, der weisse Megane (E.________) habe sicher Grün gehabt (pag. 4.1). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er an, er wisse nicht, wie die Ampel auf der Fahrspur des weissen Fahrzeugs gestanden habe. Es sei zu lange her, dass er dies mit Sicherheit sagen könne.