115 Z. 37-40). 9.2.3 Weitere Augenzeugen Auf einen Zeugenaufruf der Polizei hin, meldeten sich zwei Personen, die sich zum Zeitpunkt des Unfalls in der Kolonne auf der linken Fahrspur befanden. Auch sie beschrieben den Unfall gegenüber der Polizei übereinstimmend mit den Beteiligten dahingehend, dass der Berufungsführer durch eine Lücke in der Kolonne nach links abgebogen und anschliessend mit E.________ kollidiert sei, welcher auf der rechten Fahrspur auf die Kreuzung zugefahren sei. Mit Blick auf das Lichtsignal gab F.________ an, der Fahrzeuglenker, welcher von Biel herkommend Richtung J.__