Es habe für ihn aber keine Rolle gespielt, ob die Ampel auf Rot oder Grün gestanden habe. Die Autos auf der linken Spur hätten (ohnehin) nicht fahren können. Es habe nur die Lücke gehabt, die vom Berufungsführer genutzt worden sei (pag. 115 Z. 30 f.). Damit konfrontiert, dass die Lichtsignale (auf der Höhe N.________-Tankstelle) gleich geschaltet gewesen seien, gab er an, er habe sicher Grün gehabt. Er sei nicht farbenblind. Man könne diesbezüglich die ganze Kolonne fragen. Ob die linke Kolonne Rot gehabt habe, habe ihn auch nicht interessiert. Er wisse hundertprozentig, dass er selber Grün gehabt habe (pag. 115 Z. 37-40).