an, die Ampel M._____(Ortschaft) habe Rot gehabt, die Ampel Richtung J._____ (Ortschaft) habe auf Grün gestanden. Auf der Höhe der N.________-Tankstelle habe die linke Spur Rot und die rechte Grün gehabt (pag. 7). Auch er bestätigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung seine Aussagen (pag. 114 Z. 13). Er konkretisierte, das Lichtsignal auf seiner Spur habe nicht auf Grün gewechselt, sondern habe die ganze Zeit auf Grün gestanden (pag. 114 Z. 34). Er sei normal mit 50 km/h gefahren. Auf einmal sei der Berufungsführer aus der Kolonne auf der linken Seite gefahren.