Als er rechts abgebogen sei, habe er sich wieder gefreut, weil auch das nächste (Anmerkung: das vorliegend zu beurteilende Linksabbiegen regelnde) Lichtsignal auf Grün gestanden habe. In der Folge habe er seinen Blinker gestellt. Er habe durch die stehende Kolonne abbiegen müssen. Als er nach links abgebogen sei, habe er garantiert kein Blinklicht gesehen. Aufgrund der engen Verhältnisse sei die Fahrt sehr langsam gewesen. Plötzlich habe es geknallt (pag. 5.1 unten). Diese Aussagen bestätigte der Berufungsführer anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 106 Z. 15).