Wie von der Verteidigung zutreffend festgehalten, ist den Videos kein expliziter Zeitstempel zu entnehmen. Als Änderungsdatum ist beim Video IMG 2158 der 18. November 2016 um 08:56 Uhr angegeben. Die beiden (gleichzeitig erstellten) Videos wurden daher wohl spätestens zu diesem Zeitpunkt und damit einige Zeit nach dem Unfall erstellt. Die Vorinstanz ging davon aus, dass die Lichtsignale zum Zeitpunkt des Unfalls – mithin rund 1.5 Stunden vor Erstellung der Videoaufnahmen – «korrekt» bzw. in der oben beschriebenen Weise funktionierten. Dies wird vom Berufungsführer bestritten und ist im Folgenden näher zu untersuchen.