__ AG einzubiegen. Zum besagten Zeitpunkt stauten sich die Fahrzeuge auf der aus Sicht des Berufungsführers ersten Fahrspur der D.____-strasse (Fahrtrichtung J._____ (Ortschaft)). Der Berufungsführer überquerte diese Spur durch eine Lücke zwischen zwei Fahrzeugen und schickte sich an, die zweite Gegenfahrbahn zu überqueren, als es dort zum Zusammenstoss mit E.________ kam, der auf dieser Spur mit seinem Wagen von Biel her auf die Kreuzung zufuhr.