4 24. November 2016 gegenüber der Polizei machte (pag. 4.1). G.________ wurde dagegen nicht nur von der Polizei (Aussagen vom 30. November 2016 ebenfalls zusammengefasst auf pag. 4.1), sondern auch persönlich anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung von der Vorinstanz befragt (pag. 109 ff.). Schliesslich äusserte sich H.________, ein Arbeitskollege des Berufungsführers, zu der Funktionsfähigkeit der Lichtsignale, welche das Linksabbiegen in Richtung I.________ AG – der gemeinsamen Arbeitgeberin – regeln (pag.