am 17. Januar 2019 vor der Vorinstanz, pag. 114 ff.) auch F.________ und G.________ zum Unfallhergang. Die beiden Letztgenannten meldeten sich nach einem Zeugenaufruf bei der Polizei. In Bezug auf F.________ findet sich in den Akten lediglich eine Zusammenfassung der Aussagen, die er am