6. Vorwurf gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl vom 17. Januar 2017 wird dem Berufungsführer vorgeworfen, am 18. November 2016, um ca. 07.15 Uhr an der D._____-strasse in C._____ (Ortschaft) BE eine einfache Verkehrsregelverletzung begangen zu haben. Der relevante Sachverhalt wird im Strafbefehl wie folgt beschrieben (pag. 16): Nichtbelassen des Vortritts beim Linksabbiegen sowie mangelnde Aufmerksamkeit als Lenker eines Personenwagens und dadurch Verursachen eines Verkehrsunfalls mit Verletzten.