4. Anträge der Parteien In seiner Berufungsbegründung vom 25. April 2019 stellte der Berufungsführer die folgenden Anträge (pag. 209): 1. Der Berufungsführer sei vom Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Nichtbelassen des Vortritts beim Linksabbiegen sowie mangelnde Aufmerksamkeit als Lenker eines Personenwagens und dadurch Verursachen eines Verkehrsunfalls mit Verletzten, freizusprechen. 2. Die Verfahrenskosten beider Instanzen seien dem Staat zur Bezahlung aufzuerlegen. 3. Dem Berufungsführer sei für das erst- und oberinstanzliche Verfahren eine Entschädigung gemäss Honorarnoten auszurichten.