1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 2. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘200.00 und Auslagen von CHF 60.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘260.00. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: