17 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 31. Oktober 2018 ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als A.________ verurteilt wurde zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘070.00, ohne Ausrichtung einer Entschädigung. II. A.________ wird schuldig erklärt der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 06.11.2017 auf der Autobahn A1, Ost R Bolligen (bei Kilometer 3.6 R) durch unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel, und in Anwendung der Artikel