27. Fazit Strafzumessung Die Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 50.00, ausmachend CHF 1‘000.00, sowie zur Bezahlung einer Verbindungsbusse von CHF 250.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse beträgt fünf Tage. V. Kosten und Entschädigung