Das Gericht erachtet das Ausfällen einer Verbindungsbusse vorliegend aufgrund der Schnittstellenproblematik zur einfachen Verkehrsregelverletzung als angezeigt. Von den insgesamt 25 Strafeinheiten werden deshalb fünf Strafeinheiten, ausmachend CHF 250.00, als Verbindungsbusse ausgesprochen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung beträgt fünf Tage. Die restlichen 20 Strafeinheiten werden als Geldstrafe (20 Tagessätze) à CHF 50.00 ausgesprochen und es wird der bedingte Vollzug gewährt.