Um das Fahrmanöver bzw. den Fahrstreifenwechsel vollziehen zu können, bremste die Beschuldigte auf dem ersten Überholstreifen, auf dem Geschwindigkeiten bis zu annähernd 100 km/h gefahren werden, vollständig ab, obwohl sie wusste, dass sich hinter ihr das kurz zuvor überholte Sattelmotorfahrzeug befand. In der Folge blieb sie mit dem hinteren Teil des Fahrzeugs auf dem Überholstreifen stehen, wodurch sie den hinter ihr folgenden Lenker des Sattelmotorfahrzeugs dazu zwang, stark abzubremsen.