22. Tatkomponenten Die Beschuldigte hat es auf der ihr bekannten Autobahnstrecke unterlassen, vorzeitig in Richtung Ausfahrt Schönbühl, welche sie zu ihrem Arbeitsplatz führen sollte, einzuspuren. Um die Ausfahrt nicht zu verpassen, versuchte sie sich in eine Lücke auf dem Normalstreifen einzufügen, welche nicht genügend gross war. Um das Fahrmanöver bzw. den Fahrstreifenwechsel vollziehen zu können, bremste die Beschuldigte auf dem ersten Überholstreifen, auf dem Geschwindigkeiten bis zu annähernd 100 km/h gefahren werden, vollständig ab, obwohl sie wusste, dass sich hinter ihr das kurz zuvor überholte Sattelmotorfahrzeug befand.