Stattdessen hat sie einen Fahrstreifenwechsel vollzogen, ohne die nötige Vorsicht und Rücksichtnahme auf den ihr nachfolgenden Verkehr walten zu lassen. Das vollständige Abbremsen auf einem Überholstreifen ist gerade bei grossem Verkehrsaufkommen mit einer erheblichen Gefährdung der nachfolgenden Fahrzeuge verbunden, was evident und allgemein bekannt ist und damit auch der Beschuldigten klar war. Im vorliegenden Fall wurde der nachfolgende Fahrzeugführer, wie dargelegt, durch das Vorgehen der Beschuldigten zu einem starken Bremsmanöver gezwungen und entsprechend auch konkret gefährdet.