16. Verletzung der Verkehrsregeln 16.1 Rechtliche Grundlagen Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen zum Anhalten, zum rechtzeitigen Einspuren und zum unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel zutreffend wiedergegeben. Darauf wird verwiesen (pag. 96 ff., S. 12-14 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). 16.2 Subsumtion Die Vorinstanz ist zu Recht von einer Verkehrsregelverletzung ausgegangen. Sie hat zutreffend begründet, dass die Beschuldigte mit dem Fahrstreifenwechsel den objektiven Tatbestand von Art. 34 Abs. 3 und Art. 44 Abs. 1 SVG erfüllt hat. Auf diese Ausführungen wird verwiesen (vgl. pag.