Im Zeitpunkt, als sie in die Lücke hineingefahren sei, sei es nicht mehr möglich gewesen, an der Kolonne vorbeizufahren, sie hätte abbremsen müssen. Gemäss dem Bundesamt für Strassen sei die Verzweigung Wankdorf Schönbühl sicherheitstechnisch ungünstig, es sei auf dem Abschnitt beidseitig je ein zusätzlicher Fahrstreifen vorgesehen. Die Beschuldigte sei eine rücksichtsvolle Autofahrerin und habe den subjektiven Tatbestand nicht erfüllt (pag. 156).