Die Reaktion des Lenkers des Sattelmotorfahrzeugs konnte durch den Polizisten und Zeugen wahrgenommen werden. Die Beschuldigte konnte hierzu – ihre Aufmerksamkeit war naturgemäss auf den Spurwechsel gerichtet – keine Angaben machen. Der Polizist und Zeuge beschrieb glaubhaft, wie der Lenker des Sattelmotorfahrzeugs aufgrund des Fahrmanövers der Beschuldigten stark abbremsen musste. Er beschrieb die Blockade der Räder und das Zischen und Pfeifen, welche durch das starke Abbremsmanöver ausgelöst wurden. Die Kammer sieht keinen Anlass, an diesen Angaben zu zweifeln.