Dieses Beweisergebnis steht denn auch im Einklang mit der spontan erfolgten Erstaussage der Beschuldigten, als sie anlässlich ihrer Anhaltung durch die Polizei angab, sie habe das Stauende wahrgenommen, habe sich aber gedacht, dass es sicherlich noch eine Lücke geben werde (pag. 2). Ob diese Aussage verwertbar ist oder nicht, kann offen gelassen werden. Am Beweisergebnis vermag sie jedenfalls nichts zu ändern.