Die Aussagen des Polizisten und Zeugen, wonach die Beschuldigte vor Km 3.6 R abgebremst und den Blinker gesetzt habe und sehr langsam 8 gefahren sei, um eine Lücke zu suchen, sind damit nachvollziehbar und glaubhaft. Damit ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte auf dem ersten Überholstreifen verlangsamt weiterfuhr, um eine Lücke zu suchen.