Spätestens beim Abschluss des Überholmanövers bzw. Spurwechsels auf die erste Überholspur hat die Beschuldigte gemäss ihren eigenen Angaben wahrgenommen, dass der Verkehr auf dem Normalstreifen stockte (pag. 62). Die Aussagen des Polizisten und Zeugen, wonach die Beschuldigte vor Km 3.6 R abgebremst und den Blinker gesetzt habe und sehr langsam 8 gefahren sei, um eine Lücke zu suchen, sind damit nachvollziehbar und glaubhaft.