Dies gemäss ihren Aussagen, auf welche in diesem Punkt abzustellen ist, deshalb, weil sich auf der ersten Überholspur ein Sattelmotorfahrzeug befand, welches sie über den zweiten Überholstreifen überholte (pag. 62). Spätestens beim Abschluss des Überholmanövers bzw. Spurwechsels auf die erste Überholspur hat die Beschuldigte gemäss ihren eigenen Angaben wahrgenommen, dass der Verkehr auf dem Normalstreifen stockte (pag.