Weiter konnte der Polizist und Zeuge F.________ Angaben dazu machen, wie das hinter der Beschuldigten fahrende Sattelmotorfahrzeug abbremste. Er hörte, wie die Pneus infolge des Bremsmanövers für einen kurzen Moment blockierten und deshalb zischten und pfiffen. Diese Ausführungen sind detailliert, realitätsnah und glaubhaft. Die Kammer sieht keinen Anlass, daran zu zweifeln. Der Zeuge und Polizist, der zusammen mit einem Kollegen mit einer Fahrzeugkontrolle beschäftigt war, konnte nachvollziehbarerweise keine exakten Aussagen zum Stauende und zum Überholmanöver der Beschuldigten machen.