Zunächst ist festzuhalten, dass zentrale Aspekte des vorliegend zu prüfenden Sachverhalts umstritten sind. Insbesondere ist bestritten, wie gross das Verkehrsaufkommen war, wo das Stauende war, wann bzw. wo die Beschuldigte das Stauende wahrnahm, wieso und wie sie am stockenden Verkehr auf dem Normalstreifen vorbeifuhr, ob sie vor dem Fahrstreifenwechsel auf die Normalspur eine Lücke 6 entdeckte, und schliesslich zu welcher Reaktion des Lenkers des Sattelmotorfahrzeugs ihr Fahrmanöver führte.