Dies habe der Polizist und Zeuge erstmals an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erwähnt. Der Polizist habe von seinem Standort aus bei leichtem Schnee- und Regenschauer die Situation nur teilweise beobachten können, sein Sichtfeld sei eingeschränkt gewesen (pag. 151 f.). Er habe insbesondere nicht wahrnehmen können, dass die Beschuldigte angeblich sehr langsam und lückensuchend gefahren sei. Die Beschuldigte habe korrekt den Richtungsblinker gesetzt und sei eingebogen, wobei normal sei, dass das Tempo dabei verringert werde (pag.