11. Argumente der Verteidigung Die Verteidigung bringt vor, zu Beginn des Manövers der Beschuldigten sei eine Lücke vorhanden gewesen, welche sich dann aber während des Vorgangs wieder verkleinert habe (pag. 150). Sie habe das Stauende eben nicht wahrgenommen. Weiter sei nicht erwiesen, dass das Sattelmotorfahrzeug habe abbremsen und einen Spurwechsel vornehmen müssen. Dies habe der Polizist und Zeuge erstmals an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erwähnt.