Bezüglich des Verkehrsaufkommens geht die Vorinstanz davon aus, dass die Fahrzeuge auf dem Überholstreifen etwas langsamer als die erlaubten 100 km/h gefahren seien. Auf dem Normalstreifen habe Stop-and-Go- Verkehr geherrscht, wobei nicht genau eruiert werden könne, wo der Stau begonnen habe. Die Vorinstanz stellt im Wesentlichen auf die Aussagen der Beschuldigten ab, wonach diese den Blinker gestellt und die Geschwindigkeit erheblich reduziert habe, um eine Lücke zu finden. Als sie die Lücke gefunden habe und sich in den Verkehr habe einfügen wollen, habe der Verkehr gestockt, was sie nicht vorausgesehen habe.