Nach dem Überholmanöver setzte sie den rechten Blinker und bremste ab, um auf den Normalstreifen zu wechseln. Da der Platz zwischen zwei Fahrzeugen auf dem Normalstreifen, in dem sich die Beschuldigte einfügen wollte, nicht genügend gross war, wurde sie gezwungen, bis zum Stillstand abzubremsen. Sie blieb mit dem hinteren Teil des Fahrzeugs einige Sekunden auf dem ersten Überholstreifen stehen, was den hinter ihr fahrenden Lenker des Sattelmotorfahrzeugs zum Abbremsen zwang.