7. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Das Rahmengeschehen stellt sich wie folgt dar: Die Beschuldigte, welche als Neulenkerin über einen Führerausweis auf Probe (Probezeit bis 22. Dezember 2017) verfügte, fuhr am Montag, 6. November 2017 um 08:11 Uhr mit ihrem Opel Corsa von ihrem Wohnort D.________ an ihren Arbeitsplatz in E.________. Sie fuhr auf dem Autobahnabschnitt A1 Ost R Bolligen zwischen der Verzweigung Wankdorf und der Verzweigung Schönbühl. Die Beschuldigte befand sich auf ihrem täglichen Arbeitsweg und war dementsprechend ortskundig.