Da keine Lücke vorhanden gewesen sei, habe die Beschuldigte bis zum Stillstand abgebremst und sei einige Sekunden stehen geblieben, bis sie den Fahrstreifenwechsel hätte ausführen können. Aufgrund dieses Manövers hätte ein Sattelmotorfahrzeug, welches hinter der Beschuldigten gefahren sei, stark abbremsen müssen, um einen Zusammenstoss zu verhindern. Die Beschuldigte sei mit der Strecke, welche sie täglich fahre, bestens vertraut gewesen, habe das Stauende wahrgenommen, jedoch darauf vertraut, dass sie weiter vorne noch eine Lücke finden werde. Damit habe sie die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bewusst in Kauf genommen (pag.