6. Vorwurf gemäss Anklage (Strafbefehl) Der Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 27. Dezember 2017, der vorliegend als Anklage dient, vorgeworfen, ihren Personenwagen bei starkem Verkehrsaufkommen auf der Autobahn A1 von Bern/Wankdorf auf dem ersten Überholstreifen Richtung Schönbühl gelenkt und den rechten Richtungsblinker gesetzt zu haben, um auf den Normalstreifen zu wechseln. Da keine Lücke vorhanden gewesen sei, habe die Beschuldigte bis zum Stillstand abgebremst und sei einige Sekunden stehen geblieben, bis sie den Fahrstreifenwechsel hätte ausführen können.