2.1 einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total Fr. 2‘500.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben mit einer Probezeit von 3 Jahren. 2.2 einer Busse von Fr. 500.00 (unbedingt). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen sei auf 5 Tage festzusetzen. 2.3 den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.