2 A.________, vgt. sei 1. schuldig zu sprechen der groben Verkehrsregelverletzung durch Anhalten auf Überholstreifen auf Autobahn infolge nicht rechtzeitigen Einspurens, evtl. unvorsichtigen Fahrstreifenwechsels auf Autobahn, begangen am 6. November 2017 auf der Autobahn A1 Ost R Bolligen, Km 003.600, mit PW Opel Corsa.________. 2. zu verurteilen zu: