1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 31. Oktober 2018 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) schuldig der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 6. November 2017 auf der Autobahn A1 Ost R Bolligen durch unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel, und verurteilte sie hierfür zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung fünf Tage), sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘070.00 (pag. 73 ff.).